Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der loopingo GmbH, Freibadstr. 30, 81543 München („loopingo“) und ihren Kunden über die Produkte loopingo Uplift, loopingo Monetize und loopingo Advertise. Teil A gilt für alle Produkte. Die Teile B bis D enthalten ergänzende Bestimmungen für das jeweilige Produkt und gehen Teil A bei Widersprüchen vor.

(2)Die Angebote von loopingo richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn loopingo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Einzelverträge über loopingo Uplift, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1)Verträge über loopingo Uplift kommen durch einen gesonderten Einzelvertrag zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind.

(2)Verträge über loopingo Monetize und loopingo Advertise kommen durch die Registrierung im Self-Service-Portal unter Zustimmung zu diesen AGB und die Freischaltung des Kontos durch loopingo zustande. loopingo kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3)Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer zu handeln und zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein.

§ 3 Preise, Abrechnung und Zahlung

(1)Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)Die Abrechnung erfolgt monatlich: Zu Beginn eines Kalendermonats rechnet loopingo die Leistungen des vergangenen Kalendermonats ab. Grundlage sind die von loopingo erfassten Daten, die dem Kunden im Dashboard zur Verfügung stehen.

(3)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Einwendungen gegen eine Abrechnung hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform zu erheben. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt; auf diese Folge weist loopingo in der Rechnung hin.

(4)Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist loopingo berechtigt, seine Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich zurückzubehalten und insbesondere Kampagnen zu pausieren. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

(1)Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, laufen Verträge auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.

(2)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für loopingo insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, die Erfolgsmessung manipuliert oder mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist.

(3)Leistungen, die bis zum Vertragsende erbracht wurden, werden nach diesen AGB abgerechnet.

§ 5 Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

(1)loopingo betreibt seine Systeme mit der verkehrsüblichen Sorgfalt, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.

(2)loopingo darf seine Produkte weiterentwickeln und ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 6 Datenschutz

(1)Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2)Soweit loopingo im Rahmen von loopingo Uplift oder loopingo Monetize personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB in Bezug auf die Datenverarbeitung vor.

(3)Der Kunde informiert die Nutzer seines Online-Shops in seiner Datenschutzerklärung über die Einbindung von loopingo und die Übermittlung von Daten an loopingo und holt etwa erforderliche Einwilligungen ein.

(4)Für die Durchführung der Gewinnspiele und den Versand der Gutscheine ist loopingo eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

§ 7 Vertraulichkeit

(1)Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Umsatz-, Conversion- und Kampagnendaten sowie vereinbarte Konditionen, vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(2)loopingo darf Daten aus der Vertragsdurchführung in aggregierter und anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf den Kunden zulässt, zur Verbesserung seiner Produkte und für statistische Auswertungen nutzen.

§ 8 Referenznennung

loopingo darf den Kunden unter Nennung von Firma und Logo auf seiner Website und in Präsentationen als Referenz nennen. Der Kunde kann dies jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 9 Haftung

(1)loopingo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3)loopingo schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Umsatzsteigerung, Reichweite oder Anzahl ausgewählter Gutscheine.

(4)Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von loopingo.

§ 10 Änderungen dieser AGB

(1)loopingo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen einer Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder einer Weiterentwicklung der Produkte erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Preise und der Hauptleistungspflichten sind hiervon ausgenommen.

(2)loopingo teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist loopingo in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag München. loopingo ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

(3)Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil B – loopingo Uplift

§ 12 Leistungsumfang

(1)Mit loopingo Uplift blendet loopingo im Bestellprozess des Online-Shops des Kunden einen Kaufanreiz ein, insbesondere die Teilnahme an einem von loopingo veranstalteten Einkaufs-Gewinnspiel. Dazu gehören die Gestaltung der Einblendungen, E-Mails und Los-Seiten im Corporate Design des Kunden, deren technischer Betrieb sowie ein Dashboard zur Erfolgsmessung.

(2)Einrichtung und Anpassung an Design und Customer Journey des Kunden übernimmt loopingo ohne gesonderte Vergütung. Einzelheiten regelt der Einzelvertrag.

§ 13 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)Der Kunde bindet das von loopingo bereitgestellte Skript nach den Vorgaben von loopingo in seinen Online-Shop oder Tag Manager ein und übermittelt die für Durchführung und Erfolgsmessung erforderlichen Bestelldaten vollständig und zutreffend.

(2)Der Kunde informiert loopingo rechtzeitig vorab über Änderungen an seinem Bestellprozess, die die Einbindung oder die Erfolgsmessung beeinflussen können, insbesondere über Relaunches, geänderte Checkout-Schritte sowie parallele Tests oder Aktionen im Checkout.

(3)Der Kunde unterlässt jede Maßnahme, die die Zuordnung von Nutzern zur Uplift- oder Kontrollgruppe oder die Messung des Zusatzumsatzes beeinflusst.

§ 14 Vergütung und Erfolgsmessung

(1)loopingo erhält eine erfolgsabhängige Vergütung auf den Zusatzumsatz. Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt sie 15 % des Zusatzumsatzes. Fixkosten, Einrichtungsgebühren oder Kosten für die Gewinne fallen für den Kunden nicht an.

(2)Der Zusatzumsatz wird durch einen fortlaufenden Vergleich mit einer Kontrollgruppe ermittelt, der der Kaufanreiz nicht angezeigt wird. Zusatzumsatz ist der Umsatz der Uplift-Gruppe, der über den auf die Größe der Uplift-Gruppe normalisierten Umsatz der Kontrollgruppe hinausgeht. Die Größe der Kontrollgruppe und die zugrunde gelegte Umsatzdefinition regelt der Einzelvertrag.

(3)Ergibt sich in einem Abrechnungsmonat kein positiver Zusatzumsatz, fällt für diesen Monat keine Vergütung an.

§ 15 Gewinnspiele

(1)Veranstalter der Gewinnspiele ist loopingo. Die Teilnahme erfolgt im Bestellprozess des Kunden; die weitere Durchführung, insbesondere die Los-Seiten, findet auf Domains von loopingo statt. Für die Teilnahme gelten die jeweiligen Teilnahmebedingungen von loopingo, die den Teilnehmern vor ihrer Teilnahme zur Verfügung gestellt werden.

(2)loopingo trägt die Kosten der Gewinne und Trostpreise und ist gegenüber den Teilnehmern für die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspiele verantwortlich. Der Kunde bewirbt die Gewinnspiele nicht mit Aussagen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen.

§ 16 Nutzungsrechte

Der Kunde räumt loopingo für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, seine Marken, Logos und Gestaltungselemente zu nutzen, soweit dies für die Gestaltung und Durchführung von loopingo Uplift erforderlich ist. Der Kunde versichert, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein.

Teil C – loopingo Monetize

§ 17 Leistungsumfang

(1)Mit loopingo Monetize bindet der Kunde („Publisher“) Gutscheinangebote aus dem loopingo Network in seinen Online-Shop ein, die den Käufern nach Abschluss ihrer Bestellung angezeigt werden. Wählt ein Käufer ein Gutscheinangebot aus, erhält er den Gutschein von loopingo per E-Mail.

(2)Welche Gutscheinangebote angezeigt werden, bestimmt loopingo auf Grundlage des Auktionsverfahrens und der Ausrichtung der Kampagnen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder Art von Angeboten hat der Publisher nicht. Der Publisher kann im Dashboard einzelne Advertiser oder Branchen, etwa direkte Wettbewerber, von der Anzeige ausschließen und ist für diese Einstellungen selbst verantwortlich.

§ 18 Pflichten des Publishers

(1)Der Publisher bindet die Gutscheinangebote nach den technischen Vorgaben von loopingo ein und übermittelt die hierfür erforderlichen Daten zutreffend. Die Darstellung der Gutscheinangebote darf er nur mit Zustimmung von loopingo verändern. Für sein Konto im Self-Service-Portal gilt § 20 entsprechend.

(2)Der Publisher darf Käufer nicht durch zusätzliche Anreize, irreführende Hinweise oder technische Maßnahmen zur Auswahl von Gutscheinangeboten veranlassen und Gutscheinangebote nicht selbst oder durch Beauftragte auswählen.

§ 19 Vergütung

(1)Der Publisher erhält für jeden Gutschein, den ein Käufer in seinem Online-Shop auswählt, eine Vergütung. Deren Höhe wird dem Publisher im Dashboard ausgewiesen. Änderungen der Vergütungshöhe gelten nur für Gutscheine, die nach der Änderung ausgewählt werden.

(2)Die Abrechnung erfolgt monatlich für den vergangenen Kalendermonat im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG; mit der Zustimmung zu diesen AGB ist der Publisher hiermit einverstanden. Der Publisher teilt loopingo seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Änderungen seines umsatzsteuerlichen Status unverzüglich mit.

(3)Für Auswahlen, die auf einem Verstoß gegen § 18 Abs. 2 oder auf automatisierten oder sonst ungültigen Zugriffen beruhen, besteht kein Vergütungsanspruch. Bereits gezahlte Vergütungen hierfür kann loopingo zurückfordern oder mit künftigen Vergütungen verrechnen.

Teil D – loopingo Advertise

§ 20 Registrierung und Konto

(1)Für die Nutzung von loopingo Advertise ist eine Registrierung im Self-Service-Portal erforderlich. Der Kunde („Advertiser“) macht dabei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält diese aktuell.

(2)Der Advertiser hält seine Zugangsdaten geheim und ist für alle Aktivitäten in seinem Konto verantwortlich, soweit er diese zu vertreten hat. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er loopingo unverzüglich.

§ 21 Kampagnen und Auktion

(1)Der Advertiser erstellt und steuert seine Kampagnen selbst. Er legt insbesondere die Gutscheinangebote, die Zielgruppen, ein Tagesbudget und ein Maximalgebot pro ausgewähltem Gutschein fest. Das Mindestgebot beträgt 0,80 € pro Gutschein.

(2)Die Anzeige der Gutscheinangebote wird in einem automatisierten Auktionsverfahren vergeben. Der je ausgewähltem Gutschein berechnete Preis übersteigt das Maximalgebot des Advertisers nicht; hinzu kommt gegebenenfalls der Aufschlag nach § 22 Abs. 2. Aufgrund technischer Verarbeitungszeiten kann das Tagesbudget geringfügig überschritten werden.

(3)loopingo schuldet keine bestimmte Anzahl von Anzeigen oder ausgewählten Gutscheinen und keine Anzeige bei bestimmten Publishern oder in bestimmten Umfeldern.

(4)loopingo darf Gutscheinangebote vor und während der Laufzeit prüfen und ablehnen oder pausieren, wenn sie gegen § 23 verstoßen oder ein begründeter Verdacht darauf besteht. loopingo informiert den Advertiser hierüber.

§ 22 Vergütung

(1)Der Advertiser zahlt für jeden von einem Käufer ausgewählten Gutschein den sich aus der Auktion ergebenden Preis.

(2)Spielt der Advertiser in einem Abrechnungsmonat nicht zugleich als Publisher über loopingo Monetize Gutscheinangebote in seinem eigenen Online-Shop aus, erhöht sich der Nettobetrag der in diesem Monat nach Absatz 1 abgerechneten Gutscheine um einen Aufschlag von 20 %. Andere Rechnungspositionen sind hiervon nicht betroffen.

§ 23 Inhalte der Gutscheinangebote

(1)Der Advertiser ist für die Inhalte seiner Gutscheinangebote und die verlinkten Seiten allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese rechtmäßig sind und insbesondere nicht gegen Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Preisangaben- oder Jugendschutzrecht verstoßen.

(2)Unzulässig sind insbesondere irreführende Angebote, Angebote für Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis, für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Tabak- und Nikotinprodukte oder Waffen sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder extremistische Inhalte.

(3)Der Advertiser löst ausgegebene Gutscheine zu den im Angebot genannten Bedingungen ein. Die Einlösung und die Vertragsbeziehung mit dem Käufer sind allein Sache des Advertisers.

(4)Der Advertiser räumt loopingo das einfache Recht ein, die überlassenen Inhalte, Marken und Logos für die Anzeige der Gutscheinangebote zu nutzen und hierfür technisch anzupassen.

(5)Der Advertiser stellt loopingo von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Inhalte seiner Gutscheinangebote oder der Nichteinlösung von Gutscheinen gegen loopingo geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Advertiser die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 24 Messung und ungültige Aktivitäten

(1)loopingo setzt Verfahren zur Erkennung automatisierter und sonst ungültiger Auswahlen ein. Solche Auswahlen werden nicht berechnet oder nachträglich gutgeschrieben.

(2)Der Advertiser erhält im Dashboard Auswertungen zu seinen Kampagnen. Personenbezogene Daten der Käufer werden ihm nicht übermittelt, soweit nichts anderes vereinbart ist.