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Die loopingo AGB

Präambel

  • Der Shopbetreiber (loopingo Monetise Partner) betreibt eine internetgestützte Plattform zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.
  • Der Vermarkter (loopingo) unterhält eine virtuelle Plattform zum Vertrieb von Kunden-Incentivierungen.
  • Der Shopbetreiber möchte an der Vermittlungsplattform teilnehmen

Ziel der virtuellen Plattform ist es, die Vielen Dank Seite der Shopbetreiber zu vermarkten und Zusatzerlöse für den Shopbetreiber zu generieren. Die ausgelieferten Incentives für die Kunden der Shopbetreiber sollen den Kunden des Shopbetreibers einen Zusatznutzen bieten.

Vor diesem Hintergrund treffen die Vertragsparteien folgende Vereinbarung

1. Gutscheine & Widget Installation

Der Vermarkter verpflichtet sich, den Shopbetreiber in seine Vermittlungsplattform aufzunehmen. Das Angebot eines eigenen Gutscheins von Seiten des Shopbetreibers ist dabei nicht zwingend notwendig.

Der Shopbetreiber verpflichtet sich, den von den Vermarktern bereitgestellte Javascript-Code auf einer Bestätigungsseite / Abschluss-Seite auf seiner Website einzurichten und auszuspielen. Hierfür erhält er vom Vermarkter Javascript-Code, den er auf eigene Kosten in seiner Website einbauen muss.

2. Datenerhebung und -verwendung, Auftragsverarbeitung

Durch das Vermarkter-Widget können zum Zweck der Gutschein-Auswahl- und Anzeige personenbezogene Daten an den Vermarkter übertragen werden. Für diese Datenverarbeitung ist der Vermarkter Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Um den gesetzlichen Anforderungen an die Auftragsverarbeitung zu erfüllen, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Eine gesonderte Unterzeichnung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist nicht erforderlich.

Für Datenverarbeitungen durch den Vermarkter, die mit und nach Abruf eines Gutscheins erfolgen, ist der Vermarkter datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dem Vermarkter ist es gestattet, von den teilnehmenden Shop-Kunden Adressdaten und weitere Daten zu erheben. Der Vermarkter verpflichtet sich, alle relevanten Datenschutzvorschriften einzuhalten.

3. Vergütung

Der Shopbetreiber erhält eine Vergütung für jeden abgerechneten Coupon-Abruf (Cost-per-Coupon Modell). Die Mindestvergütung pro Coupon-Abruf ist 0,20 €. Etwaige ungültige Klicks werden seitens des Vermarkters vor der Abrechnung an Advertiser und Shopbetreiber gefiltert und nicht be- oder verrechnet. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Ungültige Klicks und Impressionen

Shopbetreiber dürfen nicht auf ihre eigenen Anzeigen klicken oder andere Mittel einsetzen, um die Anzahl von Impressionen bzw. von Klicks künstlich in die Höhe zu treiben.

Klicks auf Anzeigen des Vermarkters müssen aus einem echten Interesse der Nutzer heraus erfolgen. Sämtliche Verfahren, durch die Klicks auf Anzeigen oder Impressionen für Anzeigen künstlich generiert werden, sind strikt untersagt. Zu diesen unzulässigen Methoden gehören unter anderem wiederholte manuelle Klicks oder Impressionen, Tools zur automatischen Klick- oder Impressionsgenerierung und der Einsatz von Robots oder betrügerischer Software. Klicks auf eigene Anzeigen sind ausnahmslos untersagt.

5. Zu Klicks auf Anzeigen auffordern

Shop-Betreiber dürfen Nutzer nicht zum Klicken auf ihre Anzeigen oder zu deren Ansicht auffordern oder betrügerische Methoden anwenden, um Klicks zu erzielen. Hierzu zählt z. B., Nutzer dafür zu belohnen, dass sie Anzeigen aufrufen und Suchvorgänge ausführen, oder Dritten ein Entgelt für solche Aktivitäten zu versprechen.

6. Platzierung des Vermarkter-Widgets

Der Javascript Code für die Ausspielung des Vermarkter Widgets darf ausschließlich auf den Bestellabschluss-Seiten von E-Commerce-Shops platziert werden. Alle anderen Platzierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung seitens des Vermarkters.

7. Inhaltsrichtlinien

Wir legen großen Wert darauf, unseren Partnern und Kunden ein sicheres Netzwerk zu bieten. Als Shop-Betreiber sind Sie für die Qualität Ihres Inventars und für die Zugriffe verantwortlich. Wenn die Zugriffe eines Shop-Betreibers, gegen unsere Richtlinien verstoßen bzw. ungültig sind, darf der Shop-Betreiber loopingo nicht mehr verwenden. Solche Zugriffe schaden nicht nur unseren Werbetreibenden, sondern auch anderen Shop-Betreibern, die unsere Richtlinien einhalten, da dadurch das Vertrauen der Werbetreibenden in das loopingo-Netzwerk beeinträchtigt wird.

Shopbetreiber dürfen keinen loopingo-Code auf Seiten platzieren, deren Inhalte gegen unsere Inhaltsrichtlinien verstoßen. Dies betrifft z. B. schockierende oder fremdenfeindliche Inhalte oder Websites, auf denen kriminelle Aktivitäten beworben oder zugelassen werden. Dazu zählen unter anderem sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie nicht einvernehmliche oder illegale sexuelle Handlungen, das Erstellen gefälschter Rechtsdokumente, der Verkauf von Studienarbeiten oder anderen Unterlagen, die betrügerische Aktivitäten fördern, sowie Websites, die Zugriffe auf Seiten mit Informationen zur Herstellung von gefälschten oder kopierten Designerwaren weiterleiten bzw. solche Informationen bereitstellen.

8. Einhaltung der Gesetze / Rechte Dritter

Shopbetreiber und Vermarkter verpflichten sich in Bezug auf die eigenen Websites, alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Wettbewerbsrechtes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Im Falle des Rechtsverstoßes verpflichtet sich der Vertragspartner, den jeweiligen anderen Vertragspartner von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizuhalten und von jeglicher Haftung freizustellen. Die Vertragspartner werden einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch den Shopbetreiber-Marktplatz oder durch den installierten virtuellen Katalog gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen werde.

9. Haftung

Die Vertragsparteien haften für Pflichtverletzungen, die auf ein schuldhaftes Verhalten ihrer Gesellschafter, Mitarbeiter oder sonstiger zur Erfüllung ihrer Verpflichtung hinzugezogenen Personen beruhen. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen haften sie jedoch nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Letzteres gilt jedoch nicht, wenn es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht oder sonstigen Pflicht ist die Haftung in jedem Fall auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

10. Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:

  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners sowie die Stellung eines Insolvenzantrages durch die Geschäftsführung des Vertragspartners;
  • die Verletzung von Zusagen aus dieser Vereinbarung

Der Shopbetreiber verpflichtet sich bei einem Austritt bis zum offiziellen Ausscheiden das loopingo Widget auf der Abschluss-Seite auszuspielen.

11. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche Vertragsinhalte, insbes. Preise und Rabatte, Know- how und andere Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Informationen, Dokumentationen, Daten oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist gleichermaßen Mitarbeitern des Vertragspartners aufzuerlegen.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder – hätten sie diesen Punkt bedacht – gewollt hätten. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch im Falle einer Vertragslücke.

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der loopingo GmbH.

Stand: November 2020

Präambel

  • Der Advertiser schaltet Werbung über die Vermarktungsplattform der loopingo GmbH (“loopingo”) auf https://manager.loopingo.com.
  • Es entstehen keine Kosten beim Setup des Kontos.
  • Aktivierte Kampagnen können tägliche Kosten bis zum jeweils eingestellten Tagesbudget erreichen. Für die eingestellten Tagesbudgets ist der Advertiser selbst verantwortlich.

Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der loopingo GmbH („Nutzungsbedingungen“) werden zwischen der loopingo GmbH, Nymphenburger Str. 12, 80335 München und der Rechtspersönlichkeit, die diese Nutzungsbedingungen akzeptiert (einschließlich in elektronischer Form) bzw. für die diese Nutzungsbedingungen durch einen Vertreter entsprechend akzeptiert werden, vereinbart. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Advertisers an loopingos Werbeprogramm, welches über das loopingo Advertiser Konto zugänglich ist, das dem Advertiser unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen bereitgestellt wird. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen aufmerksam durch.

1. Gutscheine

Für die Werbung auf der loopingo Plattform verpflichtet sich der Advertiser gültige Gutscheine für Endkunden anzubieten. Das Angebot eines Gutscheins von Seiten des Advertisers ist dabei zwingend notwendig. Der Advertiser verpflichtet sich weiterhin, die von ihm selbst ausgegebenen Einkaufsgutscheine während der Gültigkeitsdauer beim Einkauf in dem vom Advertiser betriebenen Shop zuzulassen und bei der Rechnung des Einlösenden in voller Höhe in Abzug zu bringen. Jeder Advertiser löst nur die Gutscheine ein, die er selbst über die Plattform vergeben hat.

2. Programm

Der Advertiser berechtigt loopingo, die Werbeinhalte des Advertisers auf jeglichen Inhalten oder Objekten (jeweils ein „Objekt“ bzw. „Property“, wie z.B. eine Internetseite), die von loopingo oder durch einen Dritten („Publisher“) bereitgestellt werden, zu platzieren, sofern diese in den Kampagneneinstellungen des Advertisers gesetzt wurden.

Der Advertiser ist für Folgendes allein verantwortlich: (a) Werbung, (b) Entscheidungen in Bezug auf den Zuschnitt und die Ausrichtung der Werbung (Targeting), (c) Zielseiten, auf welche Werbung die Betrachter führen (z.B. Landing Pages, mobile Applikationen), zusammen mit den dazugehörigen URLs, Wegpunkten und Weiterleitungen („Zielseiten“), und (d) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (gemeinsam „Dienste“). Das Programm ist eine Werbeplattform, auf welcher der Advertiser loopingo damit beauftragt, mithilfe automatischer Hilfsmittel die Formatierung von Werbung vorzunehmen.

Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ist ein „Werbetreibender“ bzw. „Advertiser“ eine Rechtspersönlichkeit, deren Werbung (unabhängig davon, ob von ihr selbst oder von einem Dritten in ihrem Auftrag erstellt) loopingo durch ein Programm platziert. Wenn der Advertiser ein Programm für sich selbst und nicht im Auftrag eines Werbetreibenden nutzt, gilt der Advertiser für diese Nutzung gleichzeitig als Advertiser und Werbetreibender. loopingo kann dem Advertiser auch bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um diesen bei der Auswahl oder Generierung von Zielen, Werbung oder Zielseiten zu unterstützen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Advertiser diese optionalen Funktionen nutzt, vielmehr kann der Advertiser die Nutzung dieser Funktionen, soweit vorhanden, aktivieren oder deaktivieren. Wenn der Advertiser diese Funktionen nutzt, ist er für die Ziele und Werbung und Zielseiten jedoch selbst verantwortlich.

loopingo oder ihre Partner können eine spezifische Werbung, ein spezifisches Ziel oder eine spezifische Zielseite jederzeit zurückweisen oder entfernen. loopingo kann Programme jederzeit in für den Advertiser zumutbarer Weise ändern oder, soweit der Advertiser hierüber vorher in angemessener Weise benachrichtigt wurde, einstellen. loopingo kann im Rahmen von Programmen selbst an Auktionen teilnehmen, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Einige Programmfunktionen sind als „Beta“ angeboten oder als vertraulich gekennzeichnet (gemeinsam „Beta-Funktionen“). Der Advertiser darf weder Infomationen aus Beta-Funktionen noch die Bedingungen der Nutzung oder die Existenz nicht öffentlicher Beta-Funktionen offenlegen.

3. Richtlinien

Der Advertiser ist für seine Nutzung der Programme (z.B. Zugang und Nutzung der Programmkonten sowie sichere Aufbewahrung von Nutzernamen und Passwörtern) („Nutzung“) verantwortlich. Die Nutzung der Programme unterliegt der jeweils aktuellen Fassung der anwendbaren loopingo-Richtlinien, die unter Anzeigenrichtlinien abgerufen werden können, sowie allen anderen Richtlinien (einschließlich Richtlinien von Partnern), die dem Advertiser von loopingo bereitgestellt werden. Der Advertiser berechtigt loopingo, Werbung nach Maßgabe der Richtlinien anzupassen. Im Zusammenhang mit dem Programm wird loopingo die auf loopingo.com/datenschutz verfügbare loopingo-Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellsten Fassung einhalten. Der Advertiser wird es unterlassen und auch keiner dritten Partei gestatten, (a) automatisierte, betrügerische oder aus anderem Grund ungültige Impressionen, Anfragen (Inquiries), Klicks oder Conversions zu erzeugen,
(b) Conversions für Programme zu verheimlichen, wo diese offengelegt werden müssen,
(c) automatisierte Mittel oder jegliche Form von Scraping oder Datenextraktion zu nutzen, um auf Informationen im Zusammenhang mit loopingo-Werbung auf Objekten zuzugreifen, diese abzufragen oder auf andere Weise zu sammeln, soweit dies nicht ausdrücklich von loopingo gestattet ist,
(d) zu versuchen, die richtige Funktionsweise der Programme zu beeinträchtigen,
(e) Dienstleistungen, Substanzen, Produkte oder Materialien zu bewerben, die gegen anwendbares Recht in einem der Länder, in dem Werbung angezeigt, geschaltet oder auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht wird, verstoßen,
(f) technische Spezifikationen zu verletzen, die auf Objekten und/oder in den Richtlinien bereitgestellt werden, oder

(g) sich in einer anderen, nach dem Recht des Landes oder Staats, in dem eine Werbung öffentlich zugänglich gemacht wird, rechtswidrigen oder betrügerischen Art und Weise zu verhalten. Der Advertiser wird Anfragen und Mitteilungen, die unter diese Nutzungsbedingungen fallende Werbung auf Objekten von Partnern betreffen, ausschließlich an loopingo richten.

4. Testen

Der Advertiser berechtigt loopingo regelmäßige Tests durchzuführen, welche die Nutzung von Programmen des Advertisers, einschließlich Anpassungen von Formatierung von Werbung, Zielen, Zielseiten, Qualität, Ranking, Leistung, Bepreisung und Auktionszeiten beeinträchtigen können. Um die Rechtzeitigkeit und Wirksamkeit der Testresultate sicherzustellen, berechtigt der Advertiser loopingo solche Tests ohne Mitteilung oder Vergütung des Advertisers durchzuführen.

5. Stornierung von Werbung

Soweit nicht in einer Richtlinie, der Nutzeroberfläche eines Programms oder einer Vereinbarung, die diese Nutzungsbedingungen in Bezug nimmt (Insertion Order oder „IO“), anders geregelt, kann jede der Parteien eine Werbung zu jeder Zeit vor der Auktion bzw. der Platzierung der Werbung (je nachdem, was früher stattfindet) stornieren. Der Advertiser bleibt zur Zahlung der aufgrund der Auslieferung der Werbung angefallenen Entgelte (z.B. Entgelte, die auf einem Klick basieren) verpflichtet. Der Advertiser muss die Stornierung einer Werbung (a) online mittels des Advertiserskontos vornehmen, wenn diese Funktion dort verfügbar ist, oder (b), falls die vorgenannte Funktion nicht zur Verfügung steht, mittels einer Mitteilung per E-Mail an den für den Account des Advertisers Verantwortlichen bei loopingo oder (c), falls diese Funktionalität nicht verfügbar ist und der Advertiser keinen Account-Verantwortlichen hat, mittels einer Mitteilung per E-Mail an loopingo an info@loopingo.com. Wenn der Advertiser Werbung nicht oder nach einem von loopingo festgelegten Zeitpunkt bereitstellt, bleibt seine Zahlungsverpflichtung bestehen.

6. Zahlung

Der Advertiser wird alle Entgelte, die im Rahmen eines Programms anfallen, über eine von loopingo für diesen Advertiser aktuell genehmigte Zahlungsweise (z. B. auf Rechnung) und binnen einer von loopingo (z.B. in der Nutzeroberfläche oder in einer Rechnung) festgelegten angemessenen Zahlungsfrist begleichen. Auf verspätete Zahlungen erhebt loopingo Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB). Der Advertiser verpflichtet sich zur Zahlung (a) aller Steuern und anderer staatlicher Abgaben sowie (b), im Falle des Verzugs, aller erforderlichen Kosten inkl. der gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren, die loopingo für die Durchsetzung seiner rechtmäßigen Zahlungsansprüche entstehen. Die Entgelte werden auf  Basis von Abrechnungskriterien nach Maßgabe der anwendbaren Programme (z.B. auf Basis von Klicks) berechnet. Jeder Anteil des Entgelts, der nicht bestritten wird, ist vollständig zu begleichen. Keine der Parteien ist dazu berechtigt, eine unter diesen Nutzungsbedingungen zu erbringende Zahlung gegen eine andere unter diesen Nutzungsbedingungen zu leistende Zahlung aufzurechnen, soweit es sich bei der Gegenforderung nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

loopingo kann nach eigenem Ermessen Kreditlinien des Advertisers ausdehnen, überprüfen oder widerrufen. Über das festgesetzte Kreditlimit hinaus ist loopingo nicht zur Auslieferung von Werbung verpflichtet. Wenn loopingo Werbung ausliefert, dies allerdings nicht an die ausgewählten Ziele oder Zielseiten erfolgt, hat der Advertiser die Möglichkeit, innerhalb des Forderungszeitraums eine Werbegutschrift zu verlangen. Zur Überprüfung der Bonität, zur Durchführung von Zahlungen an loopingo, zur Einziehung von Forderungen, die loopingo geschuldet werden, und/oder zur Betreuung des Kontos des Advertisers kann loopingo Dritte einschalten, die im Auftrag von loopingo tätig werden, und an diese vom Advertiser bereitgestellte Konten-, Kreditkarten- und andere Abrechnungs- sowie Zahlungsinformationen weiterleiten.

7. Keine Garantien

loopingo und ihre Partner geben keine Garantien im Zusammenhang mit den Programmen oder dem Ergebnis von Programmen.

8. Freistellung

Der Advertiser wird loopingo und Partner von Ansprüchen Dritter und daraus resultierenden Schäden freistellen, die sich aus schuldhaftem Verhalten des Advertisers in Bezug auf Werbung, Ziele, Zielseiten, Dienste und Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen ergeben.

9. Einhaltung der Gesetze / Rechte Dritter

Advertiser und loopingo GmbH verpflichten sich in Bezug auf die eigenen Websites, alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Wettbewerbsrechtes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Im Falle des Rechtsverstoßes verpflichtet sich der Vertragspartner, den jeweiligen anderen Vertragspartner von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizuhalten und von jeglicher Haftung freizustellen. Die Vertragspartner werden einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch die loopingo-Plattform gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen werde.

Der Advertiser sichert zu, dass (a) der Advertiser alle erforderlichen Rechte an Werbung, Zielseiten und Zielen besitzt, die loopingo und Partner zur Erbringung der Programme (einschließlich, im Fall von übermittelten Daten, nachdem der Advertiser die Nutzung der Programme eingestellt hat) benötigen, und diese Rechte den Vorgenannten für diesen Zweck einräumt und (b) alle von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Informationen und Berechtigungen vollständig, korrekt und aktuell sind. (c) Des Weiteren stellt der Advertiser sicher, dass die Nutzung, die Dienste oder Zielseiten nicht (i) zu einer Verletzung oder Mitwirkung an einer Verletzung anwendbarer Gesetze, sonstiger einschlägiger Vorschriften oder Werbe-Verhaltenskodizes oder (ii) einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten führen, dazu ermutigen oder Inhalte enthalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sind. Der Advertiser gestattet es loopingo für die Zwecke der Programme automatisierte Abfragen und Analysen der Zielseiten vorzunehmen und Testzugänge zu erstellen. Der Advertiser berechtigt loopingo und ihre Beauftragten, elektronische Nachrichten für die Zwecke der Programme an den Advertiser zu schicken. loopingo wird dem Advertiser an einem gut wahrnehmbaren Ort Berichtsdaten zur Verfügung stellen, die den bei loopingo ausgegebenen Gesamtbetrag sowie die erzielte Leistung dokumentieren (darunter mindestens: Kosten sowie Klicks und Impressionen bei Nutzern, welche auf Rechnung des Werbetreibenden erzielt wurden). Dies hat mindestens einmal im Monat zu erfolgen. loopingo ist auf entsprechende Anfrage eines Werbetreibenden berechtigt, für den Werbetreibenden relevante Informationen bereitzustellen.


10. Haftung

Die Vertragsparteien haften für Pflichtverletzungen, die auf ein schuldhaftes Verhalten ihrer Gesellschafter, Mitarbeiter oder sonstiger zur Erfüllung ihrer Verpflichtung hinzugezogenen Personen beruhen. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen haften sie jedoch nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Letzteres gilt jedoch nicht, wenn es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht oder sonstigen Pflicht ist die Haftung in jedem Fall auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

11. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche Vertragsinhalte, insbes. Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Informationen, Dokumentationen, Daten oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist gleichermaßen Mitarbeitern des Vertragspartners aufzuerlegen.

Mit dem Advertiser verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 AktG gelten nicht als “Dritte” im Sinne dieser Vereinbarung.

12. Änderung der Nutzungsbedingungen; Kündigung

loopingo kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. loopingo wird den Advertiser über eine Änderung der Nutzungsbedingungen benachrichtigen. Die Benachrichtigung des Advertisers wird eine angemessene Frist enthalten, den geänderten Nutzungsbestimmungen zu widersprechen. Widerspricht der Advertiser nicht innerhalb der angegebenen Frist, gilt seine Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen mit Ablauf der Frist als erteilt. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird loopingo den Advertisers in der Benachrichtigung besonders hinweisen. Jede Partei kann  diese Nutzungsbedingungen durch Mitteilung an die andere Partei jederzeit fristlos kündigen. loopingo kann die Teilnahme des Advertisers an den Programmen jederzeit aussetzen, z.B. im Falle von Zahlungsproblemen, Verletzungen von Richtlinien oder diesen Nutzungsbedingungen sowie aus rechtlichen Gründen. Die Durchführung von Advertiser-Kampagnen nach Kündigung steht allein im Ermessen von loopingo. Ads Credits, die von

loopingo zu Werbezwecken bereitgestellt werden, verfallen, wenn sie nicht bis zum in der Werbung genannten Datum oder binnen eines in den anwendbaren Bedingungen spezifizierten Zeitraums genutzt werden.

13. Schlussbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und gehen allen früheren Vereinbarungen jeglicher Art zu dem Vertragsgegenstand vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder – hätten sie diesen Punkt bedacht – gewollt hätten. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch im Falle einer Vertragslücke.

Alle Mitteilungen zu Kündigungen und Vertragsverletzungen müssen in Textform (einschließlich E-Mail) an die Rechtsabteilung der jeweils anderen Partei oder, soweit nicht bekannt ist, ob die andere Partei über eine Rechtsabteilung verfügt, an den primären Ansprechpartner der anderen Partei oder eine andere gespeicherte Adresse gerichtet werden. Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen an loopingo ist info@loopingo.com. Alle anderen Mitteilungen an den Advertiser werden in Textform (einschließlich E-Mail) an die in dem Advertiser-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Alle anderen Mitteilungen an loopingo müssen in Textform (einschließlich E-Mail) an den primären Ansprechpartner des Advertisers bei loopingo oder über eine andere von loopingo zur Verfügung gestellte Methode übermittelt werden. Der Empfang von Mitteilungen kann mittels schriftlichen oder elektronischen Mitteln (soweit einschlägig) bewiesen werden. Diese Vorschriften gelten nicht für förmliche Zustellungen, die sich nach den einschlägigen zivilverfahrensrechtlichen Vorschriften richten. Keine der Parteien kann diese Vereinbarung oder einen Teil davon ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen. Dies gilt nicht a) für loopingo, das seine Rechte und/oder Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen übertragen kann, soweit loopingo den Advertiser über diese Übertragung informiert hat, und (b) für den Advertiser, der seine Rechte und Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen an ein verbundenes Unternehmen des Advertisers übertragen kann, soweit der Übertragungsempfänger schriftlich bestätigt, durch diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein, der Advertiser für die Erfüllung der Verpflichtungen unter diesen Nutzungsbedingungen verantwortlich bleibt, wenn der Übertragungsempfänger diese nicht erfüllt, und der Advertiser loopingo von der Übertragung in Kenntnis gesetzt hat. Dessen ungeachtet kann loopingo Forderungen aus einem den Nutzungsbedingungen unterliegenden Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Advertisers an Dritte abtreten. (c) Diese Nutzungsbedingungen begründen weder ein Vertretungsverhältnis (auch nicht als Handelsvertreter) noch eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien.

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der loopingo GmbH.

Stand: März 2020

Präambel

Bei loopingo Uplift gibt es 2 Rollen - jene des Shop-Betreibers (Uplifters), der loopingo Uplift ausspielt und jene des Incentive-Gebers (Supplier), der Angebote für loopingo Uplift bereitstellt.

  • Der Vermarkter (loopingo) unterhält eine virtuelle Plattform zum Vertrieb von Kunden-Incentivierungen.
  • Der Uplifter betreibt eine internetgestützte Plattform zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen und möchte loopingo Uplift im Shop einsetzen.
  • Der Supplier bietet über loopingo Kunden-Incentives (z. B. Gutscheine) an.

Der Uplifter und der Supplier möchten Dienstleistungen von loopingo nutzen.

Ziel von loopingo Uplift ist es die Conversion Rate und / oder Warenkörbe und somit die Umsätze des Uplifters zu erhöhen. Dazu werden shopfremde Incentives (Shopping Boni) Usern angezeigt, welche diese zum Kauf beim Uplifter motivieren sollen.

Für Partner, die als Supplier auftreten ergibt sich zusätzlich die Möglichkeit durch die Präsenz bei anderen Upliftern neue Kunden zu gewinnen und Zusatzumsätze zu erzielen.

Im Folgenden lesen Sie die relevanten AGB für Supplier. Die AGB für Uplifter finden Sie hier.

Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der loopingo GmbH („Nutzungsbedingungen“) werden zwischen der loopingo GmbH und der Rechtspersönlichkeit, die diese Nutzungsbedingungen akzeptiert (einschließlich in elektronischer Form) bzw. für die diese Nutzungsbedingungen durch einen Vertreter entsprechend akzeptiert werden, vereinbart. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Suppliers an loopingos Partner-Programm, welches über das loopingo Konto zugänglich ist, das dem Supplier unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen bereitgestellt wird. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen aufmerksam durch.

1. Gutscheine

Für die Werbung auf der loopingo Plattform verpflichtet sich der Supplier gültige Gutscheine für Endkunden anzubieten. Das Angebot eines Gutscheins von Seiten des Suppliers ist dabei zwingend notwendig. Der Supplier verpflichtet sich weiterhin, die von ihm selbst ausgegebenen Einkaufsgutscheine während der Gültigkeitsdauer beim Einkauf in dem vom Supplier betriebenen Shop zuzulassen und bei der Rechnung des Einlösenden in voller Höhe in Abzug zu bringen. Jeder Supplier löst nur die Gutscheine ein, die er selbst über die Plattform vergeben hat.

2. Programm

Der Supplier berechtigt loopingo, die Werbeinhalte des Suppliers auf jeglichen Inhalten oder Objekten (jeweils ein „Objekt“ bzw. „Property“, wie z.B. eine Internetseite), die von loopingo oder durch einen Dritten („Publisher“) bereitgestellt werden, zu platzieren, sofern diese in den Kampagneneinstellungen des Suppliers freigegeben wurden.

Der Supplier ist für Folgendes allein verantwortlich: (a) Angebot, (b) Wording des Angebots, (c) Zielseiten, auf welche das Angebot die Betrachter führen (z.B. Landing Pages, mobile Applikationen), zusammen mit den dazugehörigen URLs, Wegpunkten und Weiterleitungen („Zielseiten“), und (d) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (gemeinsam „Dienste“). Das Programm ist eine Werbeplattform, auf welcher der Supplier loopingo damit beauftragt, mithilfe automatischer Hilfsmittel die Formatierung von Werbung vorzunehmen.

Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ist ein „Werbetreibender“ bzw. „Supplier“ eine Rechtspersönlichkeit, deren Werbung (unabhängig davon, ob von ihr selbst oder von einem Dritten in ihrem Auftrag erstellt) loopingo durch ein Programm platziert. Wenn der Supplier ein Programm für sich selbst und nicht im Auftrag eines Werbetreibenden nutzt, gilt der Supplier für diese Nutzung gleichzeitig als Supplier und Werbetreibender. loopingo kann dem Supplier auch bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um diesen bei der Auswahl oder Generierung von Zielen, Werbung oder Zielseiten zu unterstützen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Supplier diese optionalen Funktionen nutzt, vielmehr kann der Supplier die Nutzung dieser Funktionen, soweit vorhanden, aktivieren oder deaktivieren. Wenn der Supplier diese Funktionen nutzt, ist er für die Ziele und Werbung und Zielseiten jedoch selbst verantwortlich.

loopingo oder ihre Partner können eine spezifische Werbung, ein spezifisches Ziel oder eine spezifische Zielseite jederzeit zurückweisen oder entfernen. loopingo kann Programme jederzeit in für den Supplier zumutbarer Weise ändern oder, soweit der Supplier hierüber vorher in angemessener Weise benachrichtigt wurde, einstellen. loopingo kann im Rahmen von Programmen selbst an Auktionen teilnehmen, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Einige Programmfunktionen sind als „Beta“ angeboten oder als vertraulich gekennzeichnet (gemeinsam „Beta-Funktionen“). Der Supplier darf weder Infomationen aus Beta-Funktionen noch die Bedingungen der Nutzung oder die Existenz nicht öffentlicher Beta-Funktionen offenlegen.

3. Richtlinien

Der Supplier ist für seine Nutzung der Programme (z.B. Zugang und Nutzung der Programmkonten sowie sichere Aufbewahrung von Nutzernamen und Passwörtern) („Nutzung“) verantwortlich. Die Nutzung der Programme unterliegt der jeweils aktuellen Fassung der anwendbaren loopingo-Richtlinien, die unter loopingo.com/anzeigenrichtlinien abgerufen werden können, sowie allen anderen Richtlinien (einschließlich Richtlinien von Partnern), die dem Supplier von loopingo bereitgestellt werden. Der Supplier berechtigt loopingo, Werbung nach Maßgabe der Richtlinien anzupassen. Im Zusammenhang mit dem Programm wird loopingo die auf loopingo.com/datenschutz verfügbare loopingo-Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellsten Fassung einhalten. Der Supplier wird es unterlassen und auch keiner dritten Partei gestatten, (a) automatisierte, betrügerische oder aus anderem Grund ungültige Impressionen, Anfragen (Inquiries), Klicks oder Conversions zu erzeugen, (b) Conversions für Programme zu verheimlichen, wo diese offengelegt werden müssen, (c) automatisierte Mittel oder jegliche Form von Scraping oder Datenextraktion zu nutzen, um auf Informationen im Zusammenhang mit loopingo-Werbung auf Objekten zuzugreifen, diese abzufragen oder auf andere Weise zu sammeln, soweit dies nicht ausdrücklich von loopingo gestattet ist, (d) zu versuchen, die richtige Funktionsweise der Programme zu beeinträchtigen, (e) Dienstleistungen, Substanzen, Produkte oder Materialien zu bewerben, die gegen anwendbares Recht in einem der Länder, in dem Werbung angezeigt, geschaltet oder auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht wird, verstoßen, (f) technische Spezifikationen zu verletzen, die auf Objekten und/oder in den Richtlinien bereitgestellt werden, oder (g) sich in einer anderen, nach dem Recht des Landes oder Staats, in dem eine Werbung öffentlich zugänglich gemacht wird, rechtswidrigen oder betrügerischen Art und Weise zu verhalten. Der Supplier wird Anfragen und Mitteilungen, die unter diese Nutzungsbedingungen fallende Werbung auf Objekten von Partnern betreffen, ausschließlich an loopingo richten.

4. Testen

Der Supplier berechtigt loopingo regelmäßige Tests durchzuführen, welche die Nutzung von Programmen des Suppliers, einschließlich Anpassungen von Formatierung von Werbung, Zielen, Zielseiten, Qualität, Ranking, Leistung, Bepreisung und Auktionszeiten beeinträchtigen können. Um die Rechtzeitigkeit und Wirksamkeit der Testresultate sicherzustellen, berechtigt der Supplier loopingo solche Tests ohne Mitteilung oder Vergütung des Suppliers durchzuführen.

5. Stornierung von Werbung

Soweit nicht in einer Richtlinie, der Nutzeroberfläche eines Programms oder einer Vereinbarung, die diese Nutzungsbedingungen in Bezug nimmt (Insertion Order oder „IO“), anders geregelt, kann jede der Parteien eine Werbung zu jeder Zeit vor der Auktion bzw. der Platzierung der Werbung (je nachdem, was früher stattfindet) stornieren. Der Supplier bleibt zur Zahlung der aufgrund der Auslieferung der Werbung ggf. angefallenen Entgelte (z.B. Entgelte, die auf einer Einlösung basieren) verpflichtet. Der Supplier muss die Stornierung einer Werbung (a) online mittels des Supplierskontos vornehmen, wenn diese Funktion dort verfügbar ist, oder (b), falls die vorgenannte Funktion nicht zur Verfügung steht, mittels einer Mitteilung per E-Mail an den für den Account des Suppliers Verantwortlichen bei loopingo oder (c), falls diese Funktionalität nicht verfügbar ist und der Supplier keinen Account-Verantwortlichen hat, mittels einer Mitteilung per E-Mail an loopingo an info@loopingo.com. Wenn der Supplier Werbung nicht oder nach einem von loopingo festgelegten Zeitpunkt bereitstellt, bleibt seine Zahlungsverpflichtung bestehen.

6. Zahlung

Der Supplier wird alle Entgelte, die im Rahmen eines Programms anfallen, über eine von loopingo für diesen Supplier aktuell genehmigte Zahlungsweise (z. B. auf Rechnung) und binnen einer von loopingo (z.B. in der Nutzeroberfläche oder in einer Rechnung) festgelegten angemessenen Zahlungsfrist begleichen. Auf verspätete Zahlungen erhebt loopingo Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB). Der Supplier verpflichtet sich zur Zahlung (a) aller Steuern und anderer staatlicher Abgaben sowie (b), im Falle des Verzugs, aller erforderlichen Kosten inkl. der gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren, die loopingo für die Durchsetzung seiner rechtmäßigen Zahlungsansprüche entstehen. Die Entgelte werden auf  Basis von Abrechnungskriterien nach Maßgabe der anwendbaren Programme (z.B. auf Basis von Einlösungen) berechnet. Jeder Anteil des Entgelts, der nicht bestritten wird, ist vollständig zu begleichen. Keine der Parteien ist dazu berechtigt, eine unter diesen Nutzungsbedingungen zu erbringende Zahlung gegen eine andere unter diesen Nutzungsbedingungen zu leistende Zahlung aufzurechnen, soweit es sich bei der Gegenforderung nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

loopingo kann nach eigenem Ermessen Kreditlinien des Suppliers ausdehnen, überprüfen oder widerrufen. Über das festgesetzte Kreditlimit hinaus ist loopingo nicht zur Auslieferung von Werbung verpflichtet. Wenn loopingo Werbung ausliefert, dies allerdings nicht an die ausgewählten Ziele oder Zielseiten erfolgt, hat der Supplier die Möglichkeit, innerhalb des Forderungszeitraums eine Werbegutschrift zu verlangen. Zur Überprüfung der Bonität, zur Durchführung von Zahlungen an loopingo, zur Einziehung von Forderungen, die loopingo geschuldet werden, und/oder zur Betreuung des Kontos des Suppliers kann loopingo Dritte einschalten, die im Auftrag von loopingo tätig werden, und an diese vom Supplier bereitgestellte Konten-, Kreditkarten- und andere Abrechnungs- sowie

7. Keine Garantien

loopingo und ihre Partner geben keine Garantien im Zusammenhang mit den Programmen oder dem Ergebnis von Programmen.

8. Freistellung

Der Supplier wird loopingo und Partner von Ansprüchen Dritter und daraus resultierenden Schäden freistellen, die sich aus schuldhaftem Verhalten des Suppliers in Bezug auf Werbung, Ziele, Zielseiten, Dienste und Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen ergeben.

9. Einhaltung der Gesetze/ Rechte Dritter

Supplier und loopingo GmbH verpflichten sich in Bezug auf die eigenen Websites, alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Wettbewerbsrechtes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Im Falle des Rechtsverstoßes verpflichtet sich der Vertragspartner, den jeweiligen anderen Vertragspartner von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizuhalten und von jeglicher Haftung freizustellen. Die Vertragspartner werden einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch die loopingo-Plattform gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen werde.

Der Supplier sichert zu, dass (a) der Supplier alle erforderlichen Rechte an Werbung, Zielseiten und Zielen besitzt, die loopingo und Partner zur Erbringung der Programme (einschließlich, im Fall von übermittelten Daten, nachdem der Supplier die Nutzung der Programme eingestellt hat) benötigen, und diese Rechte den Vorgenannten für diesen Zweck einräumt und (b) alle von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Informationen und Berechtigungen vollständig, korrekt und aktuell sind. (c) Des Weiteren stellt der Supplier sicher, dass die Nutzung, die Dienste oder Zielseiten nicht (i) zu einer Verletzung oder Mitwirkung an einer Verletzung anwendbarer Gesetze, sonstiger einschlägiger Vorschriften oder Werbe-Verhaltenskodizes oder (ii) einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten führen, dazu ermutigen oder Inhalte enthalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sind. Der Supplier gestattet es loopingo für die Zwecke der Programme automatisierte Abfragen und Analysen der Zielseiten vorzunehmen und Testzugänge zu erstellen. Der Supplier berechtigt loopingo und ihre Beauftragten, elektronische Nachrichten für die Zwecke der Programme an den Supplier zu schicken. loopingo wird dem Supplier an einem gut wahrnehmbaren Ort Berichtsdaten zur Verfügung stellen, die den bei loopingo ausgegebenen Gesamtbetrag sowie die erzielte Leistung dokumentieren (darunter mindestens: Kosten sowie Klicks und Impressionen bei Nutzern, welche auf Rechnung des Werbetreibenden erzielt wurden). Dies hat mindestens einmal im Monat zu erfolgen. loopingo ist auf entsprechende Anfrage eines Werbetreibenden berechtigt, für den Werbetreibenden relevante Informationen bereitzustellen.

10. Haftung

Die Vertragsparteien haften für Pflichtverletzungen, die auf ein schuldhaftes Verhalten ihrer Gesellschafter, Mitarbeiter oder sonstiger zur Erfüllung ihrer Verpflichtung hinzugezogenen Personen beruhen. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen haften sie jedoch nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Letzteres gilt jedoch nicht, wenn es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht oder sonstigen Pflicht ist die Haftung in jedem Fall auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

11. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche Vertragsinhalte, insbes. Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Informationen, Dokumentationen, Daten oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist gleichermaßen Mitarbeitern des Vertragspartners aufzuerlegen.

Mit dem Supplier verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 AktG gelten nicht als “Dritte” im Sinne dieser Vereinbarung.

12. Änderungen der Nutzungsbedingungen; Kündigung

loopingo kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. loopingo wird den Supplier über eine Änderung der Nutzungsbedingungen benachrichtigen. Die Benachrichtigung des Suppliers wird eine angemessene Frist enthalten, den geänderten Nutzungsbestimmungen zu widersprechen. Widerspricht der Supplier nicht innerhalb der angegebenen Frist, gilt seine Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen mit Ablauf der Frist als erteilt. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird loopingo den Suppliers in der Benachrichtigung besonders hinweisen. Jede Partei kann  diese Nutzungsbedingungen durch Mitteilung an die andere Partei jederzeit fristlos kündigen. loopingo kann die Teilnahme des Suppliers an den Programmen jederzeit aussetzen, z.B. im Falle von Zahlungsproblemen, Verletzungen von Richtlinien oder diesen Nutzungsbedingungen sowie aus rechtlichen Gründen. Die Durchführung von Supplier-Kampagnen nach Kündigung steht allein im Ermessen von loopingo. Ad Credits, die von loopingo zu Werbezwecken bereitgestellt werden, verfallen, wenn sie nicht bis zum in der Werbung genannten Datum oder binnen eines in den anwendbaren Bedingungen spezifizierten Zeitraums genutzt werden.

13. Schlussbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und gehen allen früheren Vereinbarungen jeglicher Art zu dem Vertragsgegenstand vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder – hätten sie diesen Punkt bedacht – gewollt hätten. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch im Falle einer Vertragslücke.

Alle Mitteilungen zu Kündigungen und Vertragsverletzungen müssen in Textform (einschließlich E-Mail) an die Rechtsabteilung der jeweils anderen Partei oder, soweit nicht bekannt ist, ob die andere Partei über eine Rechtsabteilung verfügt, an den primären Ansprechpartner der anderen Partei oder eine andere gespeicherte Adresse gerichtet werden. Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen an loopingo ist info@loopingo.com. Alle anderen Mitteilungen an den Supplier werden in Textform (einschließlich E-Mail) an die in dem Supplier-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Alle anderen Mitteilungen an loopingo müssen in Textform (einschließlich E-Mail) an den primären Ansprechpartner des Suppliers bei loopingo oder über eine andere von loopingo zur Verfügung gestellte Methode übermittelt werden. Der Empfang von Mitteilungen kann mittels schriftlichen oder elektronischen Mitteln (soweit einschlägig) bewiesen werden. Diese Vorschriften gelten nicht für förmliche Zustellungen, die sich nach den einschlägigen zivilverfahrensrechtlichen Vorschriften richten. Keine der Parteien kann diese Vereinbarung oder einen Teil davon ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen. Dies gilt nicht a) für loopingo, das seine Rechte und/oder Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen übertragen kann, soweit loopingo den Supplier über diese Übertragung informiert hat, und (b) für den Supplier, der seine Rechte und Pflichten nach diesen Nutzungsbedingungen an ein verbundenes Unternehmen des Suppliers übertragen kann, soweit der Übertragungsempfänger schriftlich bestätigt, durch diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein, der Supplier für die Erfüllung der Verpflichtungen unter diesen Nutzungsbedingungen verantwortlich bleibt, wenn der Übertragungsempfänger diese nicht erfüllt, und der Supplier loopingo von der Übertragung in Kenntnis gesetzt hat. Dessen ungeachtet kann loopingo Forderungen aus einem den Nutzungsbedingungen unterliegenden Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Suppliers an Dritte abtreten. (c) Diese Nutzungsbedingungen begründen weder ein Vertretungsverhältnis (auch nicht als Handelsvertreter) noch eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien.

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der loopingo GmbH.

Stand: März 2021

Präambel

Bei loopingo Uplift gibt es 2 Rollen - jene des Shop-Betreibers (Uplifters), der loopingo Uplift ausspielt und jene des Incentive-Gebers (Supplier), der Angebote für loopingo Uplift bereitstellt.

  • Der Vermarkter (loopingo) unterhält eine virtuelle Plattform zum Vertrieb von Kunden-Incentivierungen.
  • Der Uplifter betreibt eine internetgestützte Plattform zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen und möchte loopingo Uplift im Shop einsetzen.
  • Der Supplier bietet über loopingo Kunden-Incentives (z. B. Gutscheine) an.

Der Uplifter und der Supplier möchten Dienstleistungen von loopingo nutzen.

Ziel von loopingo Uplift ist es die Conversion Rate und / oder Warenkörbe und somit die Umsätze des Uplifters zu erhöhen. Dazu werden shopfremde Incentives (Shopping Boni) Usern angezeigt, welche diese zum Kauf beim Uplifter motivieren sollen.  Für Partner, die als Supplier auftreten ergibt sich zusätzlich die Möglichkeit durch die Präsenz bei anderen Upliftern neue Kunden zu gewinnen und Zusatzumsätze zu erzielen.

Im Folgenden lesen Sie die relevanten AGB für Uplifter. Die AGB für Supplier finden Sie hier.

1. Code-Integration

Der Uplifter verpflichtet sich, den von loopingo bereitgestellten Javascript-Code global auf seiner Website einzurichten und auszuspielen. Hierfür erhält er vom Vermarkter Javascript-Code, den er auf eigene Kosten in seiner Website einbauen muss.

2. Datenerhebung und Datenverwendung

Durch das Uplift-Widget können zum Zweck der Gutschein-Bereitstellung personenbezogene Daten (Order-ID, Email, Bestellwert) an den Vermarkter übertragen werden. Für diese Datenverarbeitung ist der Vermarkter Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Um den gesetzlichen Anforderungen an die Auftragsverarbeitung zu erfüllen, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Eine gesonderte Unterzeichnung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist nicht erforderlich.Für Datenverarbeitungen durch den Vermarkter, die mit und nach Abruf eines Gutscheins erfolgen, ist der Vermarkter datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dem Vermarkter ist es gestattet, von den teilnehmenden Shop-Kunden Adressdaten (E-Mail) und weitere Daten zu erheben. Der Vermarkter verpflichtet sich, alle relevanten Datenschutzvorschriften einzuhalten.

3. Kosten

loopingo rechnet performance-basiert ab. Die Kosten können je nach eingesetztem Incentive variieren. Eine detaillierte Kostenaufschlüsselung erhalten Sie in Ihrem Vertrag. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Zahlung

Der Uplifter wird alle Entgelte, die im Rahmen eines Programms anfallen, über eine von loopingo für diesen Supplier aktuell genehmigte Zahlungsweise (z. B. auf Rechnung) und binnen einer von loopingo (z.B. in der Nutzeroberfläche oder in einer Rechnung) festgelegten angemessenen Zahlungsfrist begleichen. Auf verspätete Zahlungen erhebt loopingo Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB). Der Uplifter verpflichtet sich zur Zahlung (a) aller Steuern und anderer staatlicher Abgaben sowie (b), im Falle des Verzugs, aller erforderlichen Kosten inkl. der gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren, die loopingo für die Durchsetzung seiner rechtmäßigen Zahlungsansprüche entstehen. Die Entgelte werden auf  Basis von Abrechnungskriterien nach Maßgabe der anwendbaren Programme (z.B. auf Basis von Einlösungen) berechnet. Jeder Anteil des Entgelts, der nicht bestritten wird, ist vollständig zu begleichen. Keine der Parteien ist dazu berechtigt, eine unter diesen Nutzungsbedingungen zu erbringende Zahlung gegen eine andere unter diesen Nutzungsbedingungen zu leistende Zahlung aufzurechnen, soweit es sich bei der Gegenforderung nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

loopingo kann nach eigenem Ermessen Kreditlinien des Uplifters ausdehnen, überprüfen oder widerrufen. Über das festgesetzte Kreditlimit hinaus ist loopingo nicht zur Auslieferung von Werbung verpflichtet. Zur Überprüfung der Bonität, zur Durchführung von Zahlungen an loopingo, zur Einziehung von Forderungen, die loopingo geschuldet werden, und/oder zur Betreuung des Kontos des Suppliers kann loopingo Dritte einschalten, die im Auftrag von loopingo tätig werden, und an diese vom Supplier bereitgestellte Konten-, Kreditkarten- und andere Abrechnungs- sowie Zahlungsinformationen weiterleiten.

5. Ungültige Uplifts / Stornierungen

Soweit nicht in einer Richtlinie, der Nutzeroberfläche eines Programms oder einer Vereinbarung, die diese Nutzungsbedingungen in Bezug nimmt (Insertion Order oder „IO“), anders geregelt, kann jede der Parteien eine Werbung zu jeder Zeit vor der Auktion bzw. der Platzierung der Werbung (je nachdem, was früher stattfindet) stornieren. Der Advertiser bleibt zur Zahlung der aufgrund der Auslieferung der Werbung angefallenen Entgelte (z.B. Entgelte, die auf einem Klick basieren) verpflichtet. Der Advertiser muss die Stornierung einer Werbung (a) online mittels des Advertiserskontos vornehmen, wenn diese Funktion dort verfügbar ist, oder (b), falls die vorgenannte Funktion nicht zur Verfügung steht, mittels einer Mitteilung per E-Mail an den für den Account des Advertisers Verantwortlichen bei loopingo oder (c), falls diese Funktionalität nicht verfügbar ist und der Advertiser keinen Account-Verantwortlichen hat, mittels einer Mitteilung per E-Mail an loopingo an info@loopingo.com. Wenn der Advertiser Werbung nicht oder nach einem von loopingo festgelegten Zeitpunkt bereitstellt, bleibt seine Zahlungsverpflichtung bestehen.

6. Platzierung des Uplift Widgets

Der Javascript Code für die Ausspielung des Uplift Widgets darf ausschließlich auf Seiten des vereinbarten Web-Auftritts platziert werden. Alle anderen Platzierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung seitens des Vermarkters. Der Uplifter räumt dem Vermarkter das Recht ein sichtbare Elemente dynamisch auf der Website auszuspielen.

7. Inhaltsrichtlinien

Wir legen großen Wert darauf, unseren Partnern und Kunden ein sicheres Netzwerk zu bieten. Als Uplifter sind Sie für die Qualität Ihres Inventars und für die Zugriffe verantwortlich. Wenn die Zugriffe eines Uplifters, gegen unsere Richtlinien verstoßen bzw. ungültig sind, darf der Uplifter loopingo nicht mehr verwenden. Solche Zugriffe schaden nicht nur unseren Werbetreibenden, sondern auch anderen loopingo Partnern, die unsere Richtlinien einhalten, da dadurch das Vertrauen der Werbetreibenden in das loopingo-Netzwerk beeinträchtigt wird.

Uplifter dürfen keinen loopingo-Code auf Seiten platzieren, deren Inhalte gegen unsere Inhaltsrichtlinien verstoßen. Dies betrifft z. B. schockierende oder fremdenfeindliche Inhalte oder Websites, auf denen kriminelle Aktivitäten beworben oder zugelassen werden. Dazu zählen unter anderem sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie nicht einvernehmliche oder illegale sexuelle Handlungen, das Erstellen gefälschter Rechtsdokumente, der Verkauf von Studienarbeiten oder anderen Unterlagen, die betrügerische Aktivitäten fördern, sowie Websites, die Zugriffe auf Seiten mit Informationen zur Herstellung von gefälschten oder kopierten Designerwaren weiterleiten bzw. solche Informationen bereitstellen.

8. Einhaltung der Gesetze/ Rechte Dritter

Uplifter  und Vermarkter verpflichten sich in Bezug auf die eigenen Websites, alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Wettbewerbsrechtes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Im Falle des Rechtsverstoßes verpflichtet sich der Vertragspartner, den jeweiligen anderen Vertragspartner von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizuhalten und von jeglicher Haftung freizustellen. Die Vertragspartner werden einander im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihnen gegenüber geltend machen, dass durch den Uplifter-Marktplatz oder durch den installierten virtuellen Katalog gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen werde.

9. Haftung

Die Vertragsparteien haften für Pflichtverletzungen, die auf ein schuldhaftes Verhalten ihrer Gesellschafter, Mitarbeiter oder sonstiger zur Erfüllung ihrer Verpflichtung hinzugezogenen. Personen beruhen. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen haften sie jedoch nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Letzteres gilt jedoch nicht, wenn es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (Kardinalpflichten), oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht oder sonstigen Pflicht ist die Haftung in jedem Fall auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

10. Keine Garantien

Soweit nicht in einer Richtlinie, der Nutzeroberfläche eines Programms oder einer Vereinbarung, die diese Nutzungsbedingungen in Bezug nimmt (Insertion Order oder „IO“), anders geregelt, geben loopingo und ihre Partner keine Garantien im Zusammenhang mit den Programmen oder dem Ergebnis von Programmen.

11. Laufzeit und Kündigung

Soweit nicht in einer Richtlinie, der Nutzeroberfläche eines Programms oder einer Vereinbarung, die diese Nutzungsbedingungen in Bezug nimmt (Insertion Order oder „IO“), anders geregelt, kann jede der Parteien Uplift jederzeit beenden. Der Uplifter bleibt zur Zahlung der aufgrund der bisherigen Auslieferung der Angebote ggf. angefallenen Entgelte (z.B. Uplift-Kosten) verpflichtet. Der Uplifter muss die Stornierung (a) online mittels des loopingo-Kontos vornehmen, wenn diese Funktion dort verfügbar ist, oder (b), falls die vorgenannte Funktion nicht zur Verfügung steht, mittels einer Mitteilung per E-Mail an den für den Account des Uplifter Verantwortlichen bei loopingo oder (c), falls diese Funktionalität nicht verfügbar ist und der Uplifter keinen Account-Verantwortlichen hat, mittels einer Mitteilung per E-Mail an loopingo an info@loopingo.com.

12. Vertraulichkeit

Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche Vertragsinhalte, insbes. Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung keine Informationen, Dokumentationen, Daten oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist gleichermaßen Mitarbeitern des Vertragspartners aufzuerlegen.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder – hätten sie diesen Punkt bedacht – gewollt hätten. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch im Falle einer Vertragslücke.

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der loopingo GmbH.

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der loopingo GmbH.

Stand: März 2021